Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nord Elektronik GmbH

 

1.     Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen , Definitionen

 

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Nord Elektronik GmbH und den dazugehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Bestellers/Käufers (im Folgenden: Vertragspartner) sind für die Nord Elektronik GmbH unverbindlich. Nur soweit die Nord Elektronik GmbH abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt, gelten diese, jedoch ohne Wirkung auf zukünftige Geschäfte.

 

2.     Angebote, Lieferpreise, Rechnungsprüfung

 

Angebote sind, soweit nicht anders gekennzeichnet, freibleibend und unverbindlich. Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Die Zahlung wird sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, es sei denn es ist mit dem Vertragspartner ein Zahlungsziel vereinbart. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Umsatzsteuer wird in der jeweils festgelegten Höhe auf die Preise aufgeschlagen.

Alle Preise verstehen sich ab Erfüllungsort.

 

Der Vertragspartner hat innerhalb angemessener Frist die Rechnungstellung zu prüfen. Reklamationen nach Ablauf von 6 Wochen werden von der Nord Elektronik GmbH nicht mehr berücksichtigt. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Vertragspartners um mehr als einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Vertragspartner für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 1% des Preises der Gegenstände der Lieferung berechnet werden. Das Lagergeld einschließlich der Nebenkosten ist spätestens 6 Monate nach Ablauf des vereinbarten Liefertermins fällig. Die Gegenstände umfassen sowohl Fertigwaren, unfertige Erzeugnisse und Rohmaterialien  die bei der Nord Elektronik GmbH gelagert werden oder sich im Beschaffungsprozess befinden. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

 

3.     Vertragsabschluss, Bestätigung der Bestellung im E-Commerce, Lieferung

 

Mit Bestellung erklärt der Vertragspartner verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen (Vertragsangebot). Die Nord Elektronik GmbH wird kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, die Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebotes erklären, sofern Sie nicht vor Fristablauf auf einen abweichenden Zeitplan hingewiesen hat. Die Annahme kann auch durch Lieferung der Ware erfolgen.

 

Bei Bestellung auf elektronischem Wege wird die Nord Elektronik GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt jedoch keine Annahme des Vertragsangebotes dar. Bei elektronischer Bestellung wird der Vertragstext von der Nord Elektronik GmbH gespeichert und dem Vertragspartner auf sein Verlangen per E-Mail zur Verfügung gestellt.

 

Termine und Fristen für die Lieferung sind unverbindlich, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die Nord Elektronik GmbH ist zur Teillieferung berechtigt. Sollte vertraglich kein Abnahmetermin fixiert sein, so ist die Nord Elektronik GmbH ohne vorherige Mahnung zur Lieferung innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung berechtigt. Die Zahlung für die Restlieferung wird sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.

 

4.     Gefahrenübergang

 

Der Vertragspartner trägt die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware ab Erfüllungsort. Dies gilt auch für den Fall der Versendung der Ware an einem anderen als den Erfüllungsort.

 

5.     Gewährleistung, Entwicklungsverantwortung

 

Die Nord Elektronik GmbH leistet Gewähr für Mängel der Ware nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nichts Abweichendes bestimmt ist. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß ist ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch, etwa unter ungewöhnlich erhöhter Belastung, kein Mangel.

 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Mangel sowie dessen wirtschaftliche Bedeutung nachvollziehbar und detailliert zu beschreiben. Sofern der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht nachkommt, haftet die Nord Elektronik GmbH nicht für Schäden, die durch die in Folge der unzulänglichen Dokumentation verzögerte Mängelbearbeitung entstehen.

 

Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für das von ihm bzw. von ihm beauftragten Dritten entwickelte Produkt. Die Nord Elektronik GmbH ist lediglich zur Herstellung einer Baugruppe/Produkt verpflichtet. Eine besondere Entwicklungsleistung /-überwachung ist nicht geschuldet. Lösungsvorschläge durch die Nord Elektronik GmbH stellen lediglich unverbindliche Anregungen dar und sind nicht vertraglich geschuldet. Dem Vertragspartner obliegt die Entscheidung darüber, ob er diese Vorschläge in eigener Verantwortung umsetzt. Der Vertragspartner hat im Rahmen der Bestellung sicherzustellen, dass die von ihm gewünschten Bauteile den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den einschlägigen Umweltschutzvorschriften zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. Lieferung entsprechen. Die Nord Elektronik GmbH stellt sicher, dass im Rahmen des Fertigungsprozesses nur Hilfsstoffe eingesetzt werden, die den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses entsprechen.

 

5.1

Die Zusicherung von Eigenschaften bzw. die Übernahme von Garantien ist nur insoweit verbindlich, wie die Nord Elektronik GmbH diese dem Vertragspartner besonders schriftlich bestätigt hat.

 

Neben den von der Nord Elektronik GmbH gegebenen Produkt- oder Prozessbeschreibungen stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Anpassungen im Rahmen des technischen Fortschritts, welche keine Beeinträchtigung der Produktfunktionalität bedingen, stellen keinen Mangel dar.

 

5.2

Die Nord Elektronik GmbH leistet Gewähr für zwei Jahre ab Ablieferung der Ware/sonstigen Leistung (Gewährleistungsfrist). Eine abweichende Gewährleistungsfrist kann im Einzelfall, insbesondere bei Sonderaktionen, schriftlich vereinbart werden. Die Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt worden sind (siehe Ziff. 6).

 

5.3

Die Nord Elektronik GmbH leistet bei Kaufverträgen in Abweichung von § 439 Abs. 1 BGB nach Wahl der Nord Elektronik GmbH Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

 

Wir weisen darauf hin, dass Nachbesserung aufgrund des Massencharakters der Ware im Einzelfall nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 3 S. 1 BGB). Die Nord Elektronik GmbH kann daher Nachlieferung wählen, welche in der  Regel innerhalb von 30 Tagen (angemessene Frist zur Nachlieferung) erfolgen kann.

Der Vertragspartner akzeptiert, dass die Nachlieferung im Einzelfall, in Abhängigkeit von Marktlage und Verfügbarkeit, auch länger dauern kann.

 

Die Verfügbarkeit der Ware kann aufgrund der technischen Weiterentwicklung bereits nach kurzer Zeit eingeschränkt sein. Die Nord Elektronik GmbH ist daher berechtigt, den Nacherfüllungsanspruch durch Lieferung gleich- oder höherwertiger, abweichender Ware auch eines anders Herstellers zu erfüllen, soweit diese Ware nach ihren Spezifikationen funktionsidentisch ist.

 

5.4

 

Wählt der Vertragspartner nach Scheitern der Nacherfüllung wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

 

5.5

Die Nord Elektronik GmbH leistet Aufwendungsersatz für Aufwendungen des Vertragspartners im Rahmen der Nacherfüllung nur in Höhe der nachgewiesenen Kosten, welche aufgrund der Erfüllung eines gesetzlichen Anspruchs gegenüber einem Verbraucher als Endkunden entstanden sind. Darüber hinaus trägt die Nord Elektronik GmbH lediglich die Kosten der Neuzusendung der nachgebesserten oder ersetzten Ware an den Vertragspartner.

Eigene Arbeitszeit des Vertragspartners/seiner Angestellten oder Erfüllungsgehilfen stellt keine ersatzfähige Aufwendung dar.

 

5.6

Grundsätzlich gilt für Elektronikbauteile, Komponenten und Komplettsysteme, dass der Einbau und die Nutzung entsprechende Sachkunde voraussetzen. Eventuelle Montageanleitungen stellen einen Service, nicht jedoch Inhalt des Erfüllungsanspruches dar. Montageanleitungen können auch in Fremdsprachen oder gar nicht vorhanden sein.

 

Besteht der Mangel, sofern diese ausnahmsweise ausdrücklich zum Inhalt des Erfüllungsanspruches gemacht wurde, in einer fehlerhaften Montageanleitung, ist die Nord Elektronik GmbH nur zur Nachlieferung einer fehlerfreien Montageanleitung verpflichtet. Dies gilt nur dann, wenn die fehlerhafte Montageanleitung der Montage entgegensteht.

 

5.7

Über das Vorhergehende hinaus tritt die Nord Elektronik GmbH dem Vertragspartner eventuell weitergehende Ansprüche gegenüber dem Lieferanten von der Nord Elektronik GmbH ab.

 

5.8

Für den Fall der Rückabwicklung eines Kaufvertrages berechnet die Nord Elektronik GmbH für jeden Tag der Nutzung der Ware eine pauschale Nutzungsentschädigung von 1/1000 des Nettokaufpreises. Dem Vertragspartner steht es frei, einen geringeren Wert der Nutzung nachzuweisen.

 

 

 

 

 

 

 

6.     Anzeige von Mängeln

 

Der Vertragspartner hat die Ware rechtzeitig vor Annahme sorgfältig auf Transportschäden zu untersuchen, diese sofort zu beanstanden, auf dem Empfangsschein etc. vollständig anzugeben und sich schriftlich bestätigen zu lassen.

 

Der Vertragspartner hat im Beanstandungsfall alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchzuführen. Über vorgenannte Kontrolle hinaus ist vom Vertragspartner die Ware beim Empfang auf richtige Menge, Art und Qualität unverzüglich zu prüfen.

Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Übergabe der Ware schriftlich anzuzeigen. Der Vertragspartner muss auch bei nicht offensichtlichen Mängeln die Nord Elektronik GmbH innerhalb einer Woche, nachdem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, diesen an die Nord Elektronik GmbH mitteilen.

 

 

7.     Haftungsbeschränkung, Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

 

Wird der Nord Elektronik GmbH die ihr obliegende vertragliche Verpflichtung aus einem ihr zu vertretenden Grunde unmöglich, ist der Vertragspartner berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Vertragspartners auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung/vertraglichen Verpflichtung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der Nord Elektronik GmbH auf den nach Art des Vertrages typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Nord Elektronik GmbH.

 

Die Nord Elektronik GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung von nicht vertragswesentlicher Pflichten.

 

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens der Nord Elektronik GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen gehaftet wird oder der Schaden auf dem Fehlen einer schriftlich besonders zugesicherten Eigenschaft beruht, durch deren Zusicherung der Vertragspartner vor einem solchen Schaden abgesicherten werden sollte.

 

Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht, soweit bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens der Nord Elektronik GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Körperschäden, Gesundheitsschädigung oder Verlust des Lebens des Vertragspartners.

 

Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen die Nord Elektronik GmbH werden nicht ausgeschlossen.

 

Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung/vertraglichen Verpflichtung erheblich verändern oder auf den Betrieb der Nord Elektronik GmbH einwirken, wird der Vertrag unter der Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht der Nord Elektronik GmbH das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Will die Nord Elektronik GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses unverzüglich dem Vertragspartner mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem Vertragspartner eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.

 

 

8.     Eigentumsvorbehalt , Zurückbehaltungsrecht der Nord Elektronik GmbH bei Zahlungsrückständen 

 

Die Nord Elektronik GmbH behält sich gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis zur restlosen Begleichung ihrer Gesamtforderung aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner (Vorbehaltsware).

 

Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Vertragspartner bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist, da der Eigentumsvorbehalt alle laufenden offenen Saldoforderungen sichert.

 

Der Vertragspartner darf die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen üblichen Geschäftsverkehrs veräußern. Zu den anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung, ist er nicht befugt.

 

Alle ihm aus jeder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen (einschließlich eventueller Nebenrechte) tritt der Vertragspartner bis zur Höhe der jeweils offenen Gesamtforderung der Nord Elektronik GmbH zu deren Sicherung an die Nord Elektronik GmbH ab. Die Nord Elektronik GmbH nimmt die Abtretung an.

 

Beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis, erfolgt die Abtretung entsprechend des Rechnungswertes der mitverkauften Vorbehaltsware.

 

Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Nord Elektronik GmbH nachkommt, ist er bis auf Widerruf ermächtigt, die auf die Nord Elektronik GmbH  sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen.

 

Einer Verfügung über diese Forderungen durch den Vertragspartner ist nur Zug um Zug gegen Auszahlung des Erlöses an die Nord Elektronik GmbH zulässig, und zwar bis zur restlosen Regulierung der offenen (Saldo-) Gesamtforderung der Nord Elektronik GmbH. Die Einzugsermächtigung kann wiederrufen werden, wenn ernsthafte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners auftreten.

 

Bei Zahlungseinstellung des Vertragspartners erlischt automatisch die Einzugsermächtigung. Auf Verlangen von der Nord Elektronik GmbH hat der Vertragspartner, insbesondere bei Widerruf oder Erlöschen der Einzugsermächtigung, der Nord Elektronik GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderungen umgehend mitzuteilen und alle zur Geltendmachung der Rechte von der Nord Elektronik GmbH erwünschten und erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.

 

Der Eigentumsvorbehalt ist in der Weise auflösend bedingt, dass mit vollständiger Erfüllung der jeweils offenen Gesamtforderung von der Nord Elektronik GmbH gegenüber dem Vertragspartner das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf ihn übergeht.

 

Auf Wunsch des Vertragspartners gibt die Nord Elektronik GmbH nach ihrer Wahl ihr zustehende Sicherungen frei, soweit ihr Wert die jeweils zu sichernde Gesamtforderung von der Nord Elektronik GmbH um 20% übersteigt.

 

Ab Zahlungseinstellung des Vertragspartners oder bei Beantragung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen ist der Vertragspartner zur Veräußerung der Vorbehaltsware nicht mehr befugt und hat gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung der Vorbehaltsware unverzüglich vorzunehmen. Ferner hat der Vertragspartner die aus an die Nord Elektronik GmbH abgetretene Forderungen eingehende Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen.

 

Die Nord Elektronik GmbH ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners oder im Falle des Zahlungsverzuges sowie bei Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit auch ohne Nachfristsetzung - bei Zahlungsverzug nach Nachfristsetzung – soweit zurückzuverlangen, als es zur Deckung aller Forderungen von der Nord Elektronik GmbH erforderlich erscheint.

 

Die Nord Elektronik GmbH ist zu diesem Zwecke berechtigt, die Räume des Vertragspartners zu betreten, in denen die Ware lagert, und die Ware in Besitz zu nehmen. Dieses Recht erstreckt sich auch auf die Räume von Dritten, sofern die Ware bei Dritten lagert. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu diesen Räumen ungehindert ausgeübt werden kann. Die Kosten für die Rücknahme trägt der Vertragspartner.

 

Dem Vertragspartner ist es gestattet, die Vorbehaltsware zu verarbeiten, umzubilden oder mit anderen Gegenständen zu verbinden. Die Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung erfolgt für die Nord Elektronik GmbH. Der Vertragspartner verwahrt die neue Sache für die Nord Elektronik GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Die verarbeitete, umgebildete oder verbundene Sache gilt als Vorbehaltsware.

 

Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen, nicht der Nord Elektronik GmbH gehörenden Gegenständen steht der Nord Elektronik GmbH Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zum Wert der übrigen, verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung ergibt. Sofern der Vertragspartner Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, sind sich die Nord Elektronik GmbH und der Vertragspartner darüber einig, dass der Vertragspartner der Nord Elektronik GmbH Miteigentum an der durch Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung einräumt.

 

Für den Fall der Veräußerung der neuen Sachen tritt der Vertragspartner hiermit der Nord Elektronik GmbH seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärung bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Nord Elektronik GmbH in Rechnung gestellten Ware der verarbeiteten, umgebildeten oder verbundenen Vorbehaltsware entspricht. Der an die Nord Elektronik GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Hinsichtlich der Einziehungsermächtigung sowie den Voraussetzungen ihres Widerrufs gilt das Obengenannte entsprechend.

 

Die Nord Elektronik GmbH ist berechtigt, bereits bestätigte Lieferungen bzw. Bestellungen, bis zum vollständigen Ausgleich von etwaigen fälligen Forderungen (Zahlungsverzug) des Auftraggebers, ganz oder teilweise zurückzubehalten. Ein Lieferverzug der Nord Elektronik GmbH tritt dadurch nicht ein.

 

 

9.     Gewerbliche Schutzrechte, Lizensierung von Software

 

Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Nord Elektronik GmbH unverzüglich auf die Behauptung der Verletzung Schutzrechte Dritter durch von der Nord Elektronik GmbH gelieferte Ware hinzuweisen.

 

Die Nord Elektronik GmbH ist für den Fall der ausschließlichen Verletzung eines Schutzrechtes durch die Nord Elektronik GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, dem Vertragspartner ein Nutzungsrecht an den verletzten Rechten durch Vereinbarung mit dem Schutzrechtinhaber zu verschaffen oder den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Für den Fall der Rückabwicklung gilt Ziff. 5.8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

 

Der Vertragspartner stellt die Nord Elektronik GmbH von allen Ansprüchen Dritter zuzüglich erforderlicher Rechtsverfolgungskosten aufgrund der Verletzung von Schutzrechten durch den Vertragspartner frei.

 

Mit Hardware zur Verfügung gestellte Software wird grundsätzlich nur zur Nutzung mit der gelieferten Hardware lizensiert.

 

Verpflichtungen der Nord Elektronik GmbH bestehen nur dann, wenn der Vertragspartner die Nord Elektronik GmbH über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der Nord Elektronik GmbH alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Vertragspartner die Nutzung des Produkts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

 

Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.

 

Ansprüche des Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Vertragspartners, durch eine von der Nord Elektronik GmbH nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Vertragspartner verändert oder zusammen mit von der Nord Elektronik GmbH gelieferten Produkten eingesetzt wird.

 

 

10.    Abtretungsverbot

 

Die Rechte und Pflichten aus den mit der Nord Elektronik GmbH geschlossenen Verträgen können vom Vertragspartner nicht ohne Einwilligung von der Nord Elektronik GmbH auf einen Dritten übertragen werden. Sofern eine ohne Zustimmung der Nord Elektronik GmbH vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von der Nord Elektronik GmbH, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem neuen Gläubiger (Zessionar) aufzurechnen, nicht berührt.

 

 

11.    Datenschutz

 

Der Vertragspartner wird gemäß § 28 BundesdatenschutzG darauf hingewiesen, dass die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung mit der Nord Elektronik GmbH generierten Daten für Zwecke der Geschäftsabwicklung und auch bei anderen Unternehmen, mit denen die Nord Elektronik GmbH zusammen arbeitet, gespeichert werden.

 

 

12.    Erfüllungsort, Gerichtsstand, Exportbeschränkung, Sonstiges

 

Erfüllungsort ist Steinbergen/Rinteln. Für sämtliche Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht einschließlich des UN-Kaufrecht aber ausschließlich des Internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen der Nord Elektronik GmbH und dem Vertragspartner ist Stadthagen.

 

Jeder Export von Ware außerhalb der EU bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Nord Elektronik GmbH

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung.